Welche Massnahmen wurden bis heute ergriffen?
Bund, Kantone und Gemeinden haben in den letzten 20 Jahren verschiedenste Massnahmen eingeleitet, um die Vorläuferschadstoffe von Ozon zu reduzieren. Zu diesen Massnahmen gehören:
Massnahmen auf Bundesebene:
- Umsetzung des Protokolls von Göteborg im Rahmen des ECEUNO-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
- Inkraftsetzung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
- Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)
- Abgasvorschriften für alle Arten von Motorfahrzeugen
- Verschärfung der Abgasnormen (EURO-Normen) im Einklang mit der Europäischen Union
- Empfehlung, auf Fahrzeuge und Maschinen mit Zweitaktmotoren zu verzichten, da diese bedeutende Mengen VOC ausstossen
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
- Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene
- Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Strassen (Ausserorts) und Autobahnen (80 bzw. 120 km/h)
Zuständigkeiten der Kantone:
- Konsequenter Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung
- Kontrolle der Rückhalteeinrichtungen für Benzindämpfe
- Ausarbeitung von Förderungsprogrammen zur Reduktion der VOC in der Wirtschaft
- Umweltorientierte Verkehrspolitik und Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Strassenabschnitten
- Förderung der VOC- und Stickoxidreduktion in kantonalen Betrieben
Auch die Gemeinden können eine umweltorientierte Verkehrspolitik betreiben. Dazu stehen ihnen unter anderem folgende Instrumente zur Verfügung:
- Tempo 30 im Siedlungsgebiet
- Reduktion des Verkehrs von Motorrädern und Scootern, die mit Zweitaktmotoren betrieben werden
- Priorität für den öffentlichen Verkehr
- Busse des öffentlichen Verkehrs sind neben Partikelfiltern auch mit einer wirksamer Entstickung auszurüsten
- Förderung des Langsamverkehrs (Fussgänger, Fahrräder)
- Förderung der VOC-Reduktion in Betrieben auf Gemeindegebiet
- Umweltorientierte Beschaffung (lösemittelarme Produkte, schadstoffarme Fahrzeuge)
