Welche Massnahmen wurden bis heute ergriffen?

Bund, Kantone und Gemeinden haben in den letzten 20 Jahren verschiedenste Massnahmen eingeleitet, um die Vorläuferschadstoffe von Ozon zu reduzieren. Zu diesen Massnahmen gehören:


Massnahmen auf Bundesebene:

  • Umsetzung des Protokolls von Göteborg im Rahmen des ECEUNO-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
  • Inkraftsetzung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
  • Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)
  • Abgasvorschriften für alle Arten von Motorfahrzeugen
  • Verschärfung der Abgasnormen (EURO-Normen) im Einklang mit der Europäischen Union
  • Empfehlung, auf Fahrzeuge und Maschinen mit Zweitaktmotoren zu verzichten, da diese bedeutende Mengen VOC ausstossen
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
  • Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene
  • Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Strassen (Ausserorts) und Autobahnen (80 bzw. 120 km/h)

Zuständigkeiten der Kantone:

  • Konsequenter Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung
  • Kontrolle der Rückhalteeinrichtungen für Benzindämpfe
  • Ausarbeitung von Förderungsprogrammen zur Reduktion der VOC in der Wirtschaft
  • Umweltorientierte Verkehrspolitik und Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Strassenabschnitten
  • Förderung der VOC- und Stickoxidreduktion in kantonalen Betrieben

Auch die Gemeinden können eine umweltorientierte Verkehrspolitik betreiben. Dazu stehen ihnen unter anderem folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Tempo 30 im Siedlungsgebiet
  • Reduktion des Verkehrs von Motorrädern und Scootern, die mit Zweitaktmotoren betrieben werden
  • Priorität für den öffentlichen Verkehr
  • Busse des öffentlichen Verkehrs sind neben Partikelfiltern auch mit einer wirksamer Entstickung auszurüsten
  • Förderung des Langsamverkehrs (Fussgänger, Fahrräder)
  • Förderung der VOC-Reduktion in Betrieben auf Gemeindegebiet
  • Umweltorientierte Beschaffung (lösemittelarme Produkte, schadstoffarme Fahrzeuge)