Welche Massnahmen wurden bis heute ergriffen?
Bund, Kantone und Gemeinden haben
in den letzten 20 Jahren verschiedenste Massnahmen eingeleitet, um
die Vorläuferschadstoffe von Ozon zu reduzieren. Zu diesen Massnahmen
gehören:
Massnahmen auf Bundesebene:
· Inkraftsetzung der
Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ·
Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)
· Abgasvorschriften
für alle Arten von Motorfahrzeugen ·
Verschärfung der Abgasnormen (EURO-Normen) im Einklang
mit der Europäischen Union ·
Empfehlung, auf Fahrzeuge und Maschinen mit Zweitaktmotoren
zu verzichten, da diese bedeutende Mengen VOC ausstossen
· Leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ·
Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die
Schiene
· Senkung der allgemeinen
Höchstgeschwindigkeiten auf Strassen (Ausserorts) und
Autobahnen (80 bzw. 120 km/h)
Zuständigkeiten der Kantone: ·
Konsequenter Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung
· Kontrolle der Rückhalteeinrichtungen
für Benzindämpfe ·
Ausarbeitung von Förderungsprogrammen zur Reduktion der
VOC in der Wirtschaft
· Umweltorientierte Verkehrspolitik
und Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Strassenabschnitten
·
Förderung der VOC- und Stickoxidreduktion in kantonalen
Betrieben Auch die Gemeinden
können eine umweltorientierte Verkehrspolitik betreiben. Dazu
stehen ihnen unter anderem folgende Instrumente zur Verfügung:
· Parkraumbewirtschaftung
· Tempo 30 im Siedlungsgebiet
· Reduktion des Verkehrs
von Motorrädern und Scootern, die mit Zweitaktmotoren betrieben
werden · Priorität
für den öffentlichen Verkehr ·
Busse des öffentlichen Verkehrs sind neben Partikelfiltern
auch mit einer wirksamer Entstickung auszurüsten
· Förderung des
Langsamverkehrs (Fussgänger, Fahrräder) ·
Förderung der VOC-Reduktion in Betrieben auf Gemeindegebiet
· Umweltorientierte Beschaffung
(lösemittelarme Produkte, schadstoffarme Fahrzeuge)
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