| Was kann man von kurzfristigen Massnahmen erwarten?
Kurzfristige lokale Massnahmen (z.B. örtlich begrenzte
Fahrverbote), die bei hohen Belastungen ergriffen werden, können
zumindest das Bewusstsein der Bevölkerung für die Schadstoff-
problematik erhöhen. Allerdings beeinflussen diese vorübergehenden
Massnahmen die momentane Ozonbelastung nur wenig, weil sie erst
zum Tragen kommen, wenn die Schadstoffkonzentration in der Luft bereits
übermässig hoch ist.
Die behördliche Vereinigung der kantonalen und kommunalen Luftreinhalte-Fachleute
der Schweiz (Cercl’Air) hat in Zusammenarbeit mit dem BUWAL
ein Positionspapier zum koordinierten Vorgehen bei ausserordentlichen
Sommersmog-Belastungssituationen erstellt (Cercl’Air 2004).
Darin werden verschiedene Optionen zur kurzfristigen Reduktion der
Ozonbelastung evaluiert und quantifiziert.
In Frage kommen allenfalls folgende Massnahmen: die Einschränkung
von alten Last- und Personenwagen mit einem besonders hohem Schadstoffausstoss
(so genannte EURO 0), die Einschränkung von Mofas und Motorrollern
mit 2-Taktmotoren, Temporeduktionen auf Autobahnen. Auch eine Kombination
von verschiedenen Massnahmen führt nur zu einer geringen (1-2
%) Verminderung der Ozonbelastungsspitzen. Solche Massnahmen haben
aber auch eine direkte und spürbare Verminderung (5-10 %) der
Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen zur Folge.
Die Gesamtbelastung durch den Mix der Sommersmog-Schadstoffe kann
somit gesenkt werden, was sich aufgrund der Kombinationswirkung dieser
Schadstoffe positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt.
Bedarf für solche Massnahmen liegt insbesondere in der Region
Südtes-sin/Lombardei, wo die Sommersmog-Belastung die höchsten
Werte erreichen kann.
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